Was ein Hörgerät in der Schweiz kostet – und wer sich beteiligt
Preisrahmen, Pauschalbeiträge von IV und AHV, der Ablauf der Anmeldung und was die Grundversicherung – und was Zusatzversicherungen – zahlen.
Womit Sie rechnen müssen
Über Preise wird in dieser Branche oft nur hinter verschlossener Tür gesprochen. Ich halte das für falsch. Hier stehen die Grössenordnungen, damit Sie sich ein erstes Bild machen können.
| Klasse | Preis pro Gerät | Wofür geeignet |
|---|---|---|
| Einstieg | ab ca. CHF 1’000 | Ruhige Umgebung, Gespräche zu zweit, Fernsehen |
| Mittelklasse | ca. CHF 1’800–2’600 | Mehrere Gesprächspartner, Restaurant, Vereinsleben, Bluetooth |
| Spitzenklasse | ca. CHF 2’800–4’000 | Anspruchsvolle Hörsituationen, viel Lärm, Berufstätigkeit, Musik |
Enthalten ist mehr als das Gerät
Messung, Beratung, Anpassung, alle Feineinstellungen, die Anmeldung bei IV und AHV und die Servicekontrollen. Keine Rechnung pro Termin.
Was den Preis ausmacht
Nicht die Lautstärke, sondern die Fähigkeit, Sprache aus Störgeräuschen herauszuheben. Wer viel unter Menschen ist, spürt den Unterschied deutlich.
60 Tage vorher wissen
Sie zahlen nichts, solange Sie testen. Erst wenn das Gerät im Alltag überzeugt, entscheiden Sie.
Zum ProbetragenWer sich an den Kosten beteiligt
In der Schweiz zahlt nicht die Grundversicherung, sondern die Invalidenversicherung im Erwerbsalter beziehungsweise die AHV im Rentenalter. Beide leisten eine Pauschale. Bei vielen Zusatzversicherungen gibt es zusätzlich zwischen CHF 300 und CHF 1’000 zurück.
| IV (Erwerbsalter) | AHV (Rentenalter) | |
|---|---|---|
| Einseitige Versorgung | CHF 840.– | CHF 630.– |
| Beidseitige Versorgung | CHF 1’650.– | CHF 1’237.50 |
| Nötiger Hörverlust | ab 20 % | ab 35 % |
| Erneuerung möglich nach | 6 Jahren | 5 Jahren |
| Beitrag an Batterien | CHF 40.– / 80.– pro Jahr | keine Leistung |
| Reparaturen | nach Garantie max. CHF 200.– pro Jahr und Gerät | keine Leistung |
Kinder und Jugendliche: viel bessere Regelung
Bei Minderjährigen übernimmt die IV nicht eine Pauschale, sondern die effektiven Kosten – bis CHF 2’830 einseitig und bis CHF 4’170 beidseitig. Die IV rechnet direkt mit dem Pädakustiker ab, Eltern müssen nicht vorfinanzieren.
Zur PädakustikZwei Punkte, die oft Geld wert sind
Wer vor dem Rentenalter IV-Beiträge bezogen hat, behält diesen Anspruch auch als Rentnerin oder Rentner – also die höheren Beträge. Und bei einer Wiederversorgung im gleichen Umfang ist die ohrenärztliche Expertise in der Regel nicht mehr nötig.
So läuft die Anmeldung ab
- Hörmessung bei mir
Kostenlos. Wir stellen fest, ob der nötige Hörverlust überhaupt vorliegt.
- Termin beim HNO-Arzt
Die ohrenärztliche Expertise ist die Grundlage für den Beitrag. Bei einer Wiederversorgung im gleichen Umfang entfällt sie meist.
- Anmeldung bei der IV-Stelle
Die Formulare fülle ich mit Ihnen aus und reiche sie ein.
- Anpassung und Probetragen
Bis zu 60 Tage, kostenlos, im echten Alltag.
- Formulare zur Post
Ich fülle die Formulare mit Ihnen aus und bringe sie zur Post. Der Beitrag geht auf Ihr Konto.
Die genannten Beträge stammen aus den amtlichen Merkblättern von ahv-iv.ch. Massgebend ist immer die Verfügung Ihrer IV-Stelle oder Ausgleichskasse. Ich prüfe Ihren konkreten Fall gerne persönlich.
Wenn Lärm am Arbeitsplatz die Ursache ist
Ist der Hörverlust Folge eines Unfalls oder einer Berufskrankheit – etwa durch jahrelange Lärmbelastung –, ist nicht die IV zuständig, sondern die Unfallversicherung.
Die SUVA und die Militärversicherung vergüten Hörgeräte nach einem eigenen Tarif, der sich nach der Indikationsstufe richtet. Die Beträge liegen dabei in der Regel deutlich über den Pauschalen von IV und AHV. Die Anmeldung läuft nach der HNO-Expertise über den Versicherer. Die Abrechnung übernehme ich: Sie erhalten nur die Rechnung über Ihren Eigenanteil.



Fragen zu Kosten und Beiträgen
Was kostet ein Hörgerät in der Schweiz?
Die Preisspanne pro Gerät reicht von rund CHF 1'000 in der Einstiegsklasse bis etwa CHF 4'000 in der Spitzenklasse. Der Unterschied liegt vor allem darin, wie gut das Gerät Sprache aus Störgeräuschen heraushebt. Bei mir sind Anpassung, Feineinstellungen und Nachkontrollen im Preis enthalten.
Wie viel zahlt die IV für ein Hörgerät?
Die IV zahlt im Erwerbsalter eine Pauschale von CHF 840 bei einseitiger und CHF 1'650 bei beidseitiger Versorgung. Voraussetzung ist ein Hörverlust von mindestens 20 Prozent und eine ohrenärztliche Expertise. Eine Erneuerung ist grundsätzlich nach sechs Jahren möglich.
Wie viel zahlt die AHV für ein Hörgerät?
Im Rentenalter beträgt die AHV-Pauschale CHF 630 bei einseitiger und CHF 1'237.50 bei beidseitiger Versorgung, bei einem Hörverlust von mindestens 35 Prozent. Eine Erneuerung ist nach fünf Jahren möglich. Wichtig: Wer schon vor dem Rentenalter IV-Beiträge bezogen hat, behält den höheren IV-Anspruch.
Zahlt die Krankenkasse etwas an ein Hörgerät?
Die Grundversicherung beteiligt sich in der Schweiz nicht an Hörgeräten. Bei vielen Zusatzversicherungen gibt es jedoch zwischen CHF 300 und CHF 1'000 zurück. Zuständig sind sonst IV und AHV, bei Unfall oder Berufskrankheit die SUVA oder die Militärversicherung.
Was ist bei Ihnen im Preis enthalten?
Hörmessung und Beratung, die Anpassung, alle Feineinstellungen während der Einlaufzeit, die Anmeldung bei IV und AHV sowie die regelmässigen Servicekontrollen. Bei SUVA und Militärversicherung rechne ich direkt ab. Sie zahlen das Gerät, nicht jeden einzelnen Termin.
Was zahlt die IV bei Kindern?
Bei Minderjährigen gilt eine deutlich bessere Regelung als bei Erwachsenen: Die IV übernimmt die effektiven Kosten bis CHF 2'830 bei einseitiger und bis CHF 4'170 bei beidseitiger Versorgung – und rechnet direkt mit dem Pädakustiker ab. Eltern müssen also nicht in Vorleistung gehen.
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