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Hörstudio Meier Hörakustik Eschlikon

Was ein Hörgerät in der Schweiz kostet – und wer sich beteiligt

Preisrahmen, Pauschalbeiträge von IV und AHV, der Ablauf der Anmeldung und was die Grundversicherung – und was Zusatzversicherungen – zahlen.

Preisrahmen

Womit Sie rechnen müssen

Über Preise wird in dieser Branche oft nur hinter verschlossener Tür gesprochen. Ich halte das für falsch. Hier stehen die Grössenordnungen, damit Sie sich ein erstes Bild machen können.

Preisrahmen pro Gerät. Bei beidseitiger Versorgung verdoppelt sich der Betrag. Anpassung, Feineinstellungen und Nachkontrollen sind bei mir enthalten.
KlassePreis pro Gerät Wofür geeignet
Einstiegab ca. CHF 1’000 Ruhige Umgebung, Gespräche zu zweit, Fernsehen
Mittelklasseca. CHF 1’800–2’600 Mehrere Gesprächspartner, Restaurant, Vereinsleben, Bluetooth
Spitzenklasseca. CHF 2’800–4’000 Anspruchsvolle Hörsituationen, viel Lärm, Berufstätigkeit, Musik

Enthalten ist mehr als das Gerät

Messung, Beratung, Anpassung, alle Feineinstellungen, die Anmeldung bei IV und AHV und die Servicekontrollen. Keine Rechnung pro Termin.

Was den Preis ausmacht

Nicht die Lautstärke, sondern die Fähigkeit, Sprache aus Störgeräuschen herauszuheben. Wer viel unter Menschen ist, spürt den Unterschied deutlich.

60 Tage vorher wissen

Sie zahlen nichts, solange Sie testen. Erst wenn das Gerät im Alltag überzeugt, entscheiden Sie.

Zum Probetragen
IV und AHV

Wer sich an den Kosten beteiligt

In der Schweiz zahlt nicht die Grundversicherung, sondern die Invalidenversicherung im Erwerbsalter beziehungsweise die AHV im Rentenalter. Beide leisten eine Pauschale. Bei vielen Zusatzversicherungen gibt es zusätzlich zwischen CHF 300 und CHF 1’000 zurück.

Pauschalbeiträge gemäss den amtlichen Merkblättern von ahv-iv.ch. Bitte im Einzelfall bestätigen lassen – ich mache das für Sie.
 IV (Erwerbsalter) AHV (Rentenalter)
Einseitige VersorgungCHF 840.–CHF 630.–
Beidseitige VersorgungCHF 1’650.–CHF 1’237.50
Nötiger Hörverlustab 20 %ab 35 %
Erneuerung möglich nach6 Jahren5 Jahren
Beitrag an BatterienCHF 40.– / 80.– pro Jahr keine Leistung
Reparaturennach Garantie max. CHF 200.– pro Jahr und Gerät keine Leistung

Kinder und Jugendliche: viel bessere Regelung

Bei Minderjährigen übernimmt die IV nicht eine Pauschale, sondern die effektiven Kosten – bis CHF 2’830 einseitig und bis CHF 4’170 beidseitig. Die IV rechnet direkt mit dem Pädakustiker ab, Eltern müssen nicht vorfinanzieren.

Zur Pädakustik

Zwei Punkte, die oft Geld wert sind

Wer vor dem Rentenalter IV-Beiträge bezogen hat, behält diesen Anspruch auch als Rentnerin oder Rentner – also die höheren Beträge. Und bei einer Wiederversorgung im gleichen Umfang ist die ohrenärztliche Expertise in der Regel nicht mehr nötig.

So läuft die Anmeldung ab

  1. Hörmessung bei mir

    Kostenlos. Wir stellen fest, ob der nötige Hörverlust überhaupt vorliegt.

  2. Termin beim HNO-Arzt

    Die ohrenärztliche Expertise ist die Grundlage für den Beitrag. Bei einer Wiederversorgung im gleichen Umfang entfällt sie meist.

  3. Anmeldung bei der IV-Stelle

    Die Formulare fülle ich mit Ihnen aus und reiche sie ein.

  4. Anpassung und Probetragen

    Bis zu 60 Tage, kostenlos, im echten Alltag.

  5. Formulare zur Post

    Ich fülle die Formulare mit Ihnen aus und bringe sie zur Post. Der Beitrag geht auf Ihr Konto.

Die genannten Beträge stammen aus den amtlichen Merkblättern von ahv-iv.ch. Massgebend ist immer die Verfügung Ihrer IV-Stelle oder Ausgleichskasse. Ich prüfe Ihren konkreten Fall gerne persönlich.

SUVA und Militärversicherung

Wenn Lärm am Arbeitsplatz die Ursache ist

Ist der Hörverlust Folge eines Unfalls oder einer Berufskrankheit – etwa durch jahrelange Lärmbelastung –, ist nicht die IV zuständig, sondern die Unfallversicherung.

Die SUVA und die Militärversicherung vergüten Hörgeräte nach einem eigenen Tarif, der sich nach der Indikationsstufe richtet. Die Beträge liegen dabei in der Regel deutlich über den Pauschalen von IV und AHV. Die Anmeldung läuft nach der HNO-Expertise über den Versicherer. Die Abrechnung übernehme ich: Sie erhalten nur die Rechnung über Ihren Eigenanteil.

Suva
Militärversicherung
AHV und IV
Häufige Fragen

Fragen zu Kosten und Beiträgen

Was kostet ein Hörgerät in der Schweiz?

Die Preisspanne pro Gerät reicht von rund CHF 1'000 in der Einstiegsklasse bis etwa CHF 4'000 in der Spitzenklasse. Der Unterschied liegt vor allem darin, wie gut das Gerät Sprache aus Störgeräuschen heraushebt. Bei mir sind Anpassung, Feineinstellungen und Nachkontrollen im Preis enthalten.

Wie viel zahlt die IV für ein Hörgerät?

Die IV zahlt im Erwerbsalter eine Pauschale von CHF 840 bei einseitiger und CHF 1'650 bei beidseitiger Versorgung. Voraussetzung ist ein Hörverlust von mindestens 20 Prozent und eine ohrenärztliche Expertise. Eine Erneuerung ist grundsätzlich nach sechs Jahren möglich.

Wie viel zahlt die AHV für ein Hörgerät?

Im Rentenalter beträgt die AHV-Pauschale CHF 630 bei einseitiger und CHF 1'237.50 bei beidseitiger Versorgung, bei einem Hörverlust von mindestens 35 Prozent. Eine Erneuerung ist nach fünf Jahren möglich. Wichtig: Wer schon vor dem Rentenalter IV-Beiträge bezogen hat, behält den höheren IV-Anspruch.

Zahlt die Krankenkasse etwas an ein Hörgerät?

Die Grundversicherung beteiligt sich in der Schweiz nicht an Hörgeräten. Bei vielen Zusatzversicherungen gibt es jedoch zwischen CHF 300 und CHF 1'000 zurück. Zuständig sind sonst IV und AHV, bei Unfall oder Berufskrankheit die SUVA oder die Militärversicherung.

Was ist bei Ihnen im Preis enthalten?

Hörmessung und Beratung, die Anpassung, alle Feineinstellungen während der Einlaufzeit, die Anmeldung bei IV und AHV sowie die regelmässigen Servicekontrollen. Bei SUVA und Militärversicherung rechne ich direkt ab. Sie zahlen das Gerät, nicht jeden einzelnen Termin.

Was zahlt die IV bei Kindern?

Bei Minderjährigen gilt eine deutlich bessere Regelung als bei Erwachsenen: Die IV übernimmt die effektiven Kosten bis CHF 2'830 bei einseitiger und bis CHF 4'170 bei beidseitiger Versorgung – und rechnet direkt mit dem Pädakustiker ab. Eltern müssen also nicht in Vorleistung gehen.

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